Erstellung einer Rangordnung für die Zuweisung von gefördertem Bauland

wohnen

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die verfügbaren Baulose für den geförderten Wohnbau und jene Flächen, welche während der Gültigkeit der Rangordnung verfügbar werden, zuzuweisen. Die diesbezüglichen Anträge müssen in der Gemeinde St. Martin in Thurn, Sekretariat, innerhalb 22.12.2023 abgegeben werden.

Bekanntmachung

Ansuchen

09.11.2023

DEU